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   BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 112.71   

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https://dejure.org/1972,433
BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 112.71 (https://dejure.org/1972,433)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1972 - VIII C 112.71 (https://dejure.org/1972,433)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - VIII C 112.71 (https://dejure.org/1972,433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung des Wohnungsbesetzungsrechts durch die Wohnungsfürsorgebehörde zugunsten eines nicht wohnungsberechtigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes - Ermächtigungsgrundlage für die Aufforderung durch die Wohnungsfürsorgebehörde zur Räumung einer Wohnung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 106
  • MDR 1973, 343
  • ZMR 1973, 317
  • WM 1973, 145
  • WM 1979, 66
  • DVBl 1973, 190
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 112.71
    Es ist Sache der Verwaltungsbehörden und Gerichte, die bei der Gesetzesanwendung mangels ausdrücklicher Regelungen auftauchenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten; eine solche Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 21, 209 [215]).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Dementsprechend beschränkt sich auch § 4 Abs. 5 WoBindG darauf, die Ausübung des privatrechtlichen Besetzungsrechts als Ersatz einer Wohnberechtigungsbescheinigung anzuerkennen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 112.71 - Buchholz 454.31 § 6 WoBindG 1965 Nr. 1 S. 1 ), ohne den Inhalt und die Ausübung dieses Rechts zu regeln (vgl. auch Bellinger in: Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, WoBindG § 4 Anm. 6 ).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 77.78

    Gesetzesvorbehalt für Eingriffesakte - fehlende bundesrechtliche Rechtsgrundlage

    Der Fall des zum Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG - vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 954) in der Fassung vom 1. August 1968 (BGBl. I S. 889) ergangenen Urteils BVerwGE 41, 106 sei dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung zu Eingriffsakten bei Gesetzesverstößen folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich hier als Vorbehalt des Gesetzes für alle Maßnahmen, die in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen, konkretisiert (vgl. BVerwGE 41, 106 [108 ff.]).

    Der Fall liegt anders als der Fall der Entscheidung BVerwGE 41, 106.

    Die damit entschiedene Rechtsfrage hat sich insofern erledigt, als § 6 Abs. 6 des Gesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1970) die seinerzeit fehlende ausdrückliche Eingriffsermächtigung inzwischen geschaffen hat; auf die Frage, ob der erkennende Senat in seiner jetzigen Besetzung die Entscheidung BVerwGE 41, 106 billigt, kommt es nicht an.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Die Festlegung dieser Beseitigungspflichten im Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 diente dazu, Zweifel über den Umfang der durch das Wohnungsbindungsgesetz begründeten Handlungspflichten des Verfügungsberechtigten auszuräumen (vgl. dazu BVerwGE 41, 106).

    Ein solcher Fall lag der Entscheidung des Senats im Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 112.71 - (BVerwGE 41, 106) zugrunde.

  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Die Kündigungsanordnung, ein Verwaltungsakt der zuständigen Stelle (vgl. § 24 WoBindG), enthält die an den Verfügungsberechtigten gerichtete Aufforderung, seine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, den dem Wohnungsbindungsgesetz entsprechenden Zustand herzustellen und die Wohnung einem durch eine Wohnberechtigungsbescheinigung ausgewiesenen Wohnungsuchenden zu überlassen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 112.71 - BVerwGE 41, 106 <109 f. [BVerwG 25.10.1972 - VIII C 112/71] und 112>).

    An dieser bereits in dem Urteil des Senats vom 25. Oktober 1972 (a.a.O.) dargelegten Rechtslage hat das Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 nichts geändert.

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung zu Eingriffsakten bei Gesetzesverstößen folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich hier als Vorbehalt des Gesetzes für alle Maßnahmen, die in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen, konkretisiert (vgl. BVerwGE 41, 106 [108 ff.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2023 - 21 D 24/21
    vgl. noch zu § 5 RNatSchG: OVG NRW, Urteil vom 21. August 1972 - VII A 1291/70 -, ZMR 1973, 317.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

    Dementsprechend beschränkt sich auch § 4 Abs. 5 WoBindG darauf, die Ausübung des privatrechtlichen Besetzungsrechts als Ersatz einer Wohnberechtigungsbescheinigung anzuerkennen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 112.71 - Buchholz 454.31 § 6 WoBindG 1965 Nr. 1 S. 1 ), ohne den Inhalt und die Ausübung dieses Rechts zu regeln (vgl. auch Bellinger in: Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, WoBindG § 4 Anm. 6 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen

    Das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung zu Eingriffsakten - um ein solche handelt es sich hier bei Verfügungen der Beklagten, mit denen den Klägern bestimmte Handlungen aufgegeben worden sind - bei Gesetzesverstößen oder wie hier bei Verstößen gegen die Satzung der Beklagten über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde ... vom 26. Mai 1989 folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich hier als Vorbehalt des Gesetzes für alle Maßnahmen, die in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen, konkretisiert (vgl. BVerwGE 41, 106 [108 ff.]).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

    Dementsprechend beschränkt sich auch § 4 Abs. 5 WoBindG darauf, die Ausübung des privatrechtlichen Besetzungsrechts als Ersatz einer Wohnberechtigungsbescheinigung anzuerkennen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 112.71 - Buchholz 454.31 § 6 WoBindG 1965 Nr. 1 S. 1 ), ohne den Inhalt und die Ausübung dieses Rechts zu regeln (vgl. auch Bellinger in: Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, WoBindG § 4 Anm. 6 ).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 45.86

    Festsetzung von Ausgleichszahlungen auf Grund des Gesetzes über den Abbau der

    Dementsprechend beschränkt sich auch § 4 Abs. 5 WoBindG darauf, die Ausübung des privatrechtlichen Besetzungsrechts als Ersatz einer Wohnberechtigungsbescheinigung anzuerkennen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 112.71 - Buchholz 454.31 § 6 WoBindG 1965 Nr. 1 S. 1 ), ohne den Inhalt und die Ausübung dieses Rechts zu regeln (vgl. auch Bellinger in: Fischer-Dieskau/Pergande, Wohnungsbaurecht, WoBindG § 4 Anm. 6 ).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 19.87

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BVerwG, 10.02.1984 - 7 B 192.82

    Einstellung unerlaubter Küstenschiffahrt - Seeschiff fremder Flagge

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